Wenn Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten und Ihre beruflichen Qualifikationen erweitern möchten, bietet der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung.
Wer kann die Förderung erhalten?
Sie können den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Auszubildende
- Angestellte in kleinen oder mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten
- Selbstständige, die ihr Einkommen in Hamburg versteuern, ihre Existenzgründung abgeschlossen haben und hauptberuflich selbstständig tätig sind
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die:
- Einen Bezug zu Ihrem aktuellen Arbeitsplatz haben
- Vom Arbeitgeber als notwendig erachtet werden
- Mindestens acht Stunden umfassen
Selbstständige müssen die wirtschaftliche Notwendigkeit der Weiterbildung darlegen.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung variiert je nach beruflicher Situation:
- Allgemein: Bis zu 40% der Weiterbildungskosten, maximal 750 Euro
- Bei Lehrgangskosten bis zu 2.499,00 Euro – max. 750 Euro
- Bei Lehrgangskosten ab 2.500,00 Euro – max. 1.000 Euro
Wie beantragen Sie die Förderung?
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte benötigen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Weiterbildung. Der Antrag wird online über das Serviceportal der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH gestellt.
Weitere Informationen zum Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre beruflichen Qualifikationen zu erweitern und Ihre Karrierechancen zu verbessern!


